Erwägungsgrund 3 32013R0101
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sind zudem die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die von den Lebensmittelunternehmern bei der Durchführung allgemeiner und spezifischer Hygienemaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 einzuhalten sind. Danach müssen Lebensmittelunternehmen sicherstellen, dass die Lebensmittel diese mikrobiologischen Kriterien erfüllen.