Erwägungsgrund 4 32013R0126
Durch die Verordnung (EU) Nr. 519/2012 der Kommission vom 19. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Anhangs I wurden kurzkettige chlorierte Paraffine (nachstehend „SCCP“ genannt) in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG aufgenommen. Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von SCCP sind daher — abgesehen von gewissen Ausnahmen — verboten. Der Eintrag 42 in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, durch den zwei inzwischen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 untersagte Verwendungen von SCCP beschränkt werden, ist überflüssig geworden und sollte daher gestrichen werden.