Erwägungsgrund 9 32013R0126
Das Europäische Komitee für Normung hat neue Normen im Bereich der Prüfverfahren für Azofarbstoffe verabschiedet. Damit diese Normen Berücksichtigung finden, ist es daher notwendig, die Anlage 10 zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu aktualisieren.