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Die thematischen Ziele gemäß Artikel 9 Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die entsprechenden, in Artikel 5 dieser Verordnung festgelegten Investitionsprioritäten, zu denen der EFRE im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" beitragen kann, werden wie folgt konzentriert: Für Zwecke dieses Artikels gilt: Regionen, deren als Förderfähigkeitskriterium verwendetes Pro-Kopf-BIP im Zeitraum 2007-2013 weniger als 75 % des BIP-Durchschnitts der EU-25 im Programmplanungszeitraum betrug, und Regionen, die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 einen Phasing-Out-Status hatten, die jedoch im Programmplanungszeitraum 2014-2020 in der Kategorie der stärker entwickelten Regionen gemäß Artikel 90 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 förderfähig sind, werden als Übergangsregionen angesehen. Für Zwecke dieses Artikels werden alle Regionen der NUTS-Ebene 2, die lediglich aus Insel-Mitgliedstaaten oder aus Inseln, die zu Mitgliedstaaten gehören, bestehen, die Hilfen aus dem Kohäsionsfonds erhalten, sowie alle Regionen in äußerster Randlage als weniger entwickelte Regionen angesehen.
In stärker entwickelten Regionen:
Mindestens 80 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden zwei oder mehr der in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziele zugewiesen; und
mindestens 20 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.
In Übergangsregionen:
Mindestens 60 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden zwei oder mehr der in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziele zugewiesen; und
mindestens 15 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.
In weniger entwickelten Regionen:
Mindestens 50 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden zwei oder mehr der in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziele zugewiesen; und
mindestens 12 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden dem in Artikel 9 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziel zugewiesen.
Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels kann ein niedrigerer EFRE-Mindestanteil für eine Regionenkategorie vorgesehen werden als in jenem Absatz festgelegt, sofern diese Absenkung durch eine Aufstockung des anderen Regionenkategorien zugewiesenen Anteils ausgeglichen wird. Die Summe, die sich auf nationaler Ebene für alle Regionenkategorien jeweils für die thematischen Ziele, die in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 festgelegt sind, und diejenigen, die in Artikel 9 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt sind, ergibt, darf demnach nicht niedriger sein als die Summe, die sich auf nationaler Ebene aus der Anwendung der in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten EFRE-Mindestanteile ergibt.
Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels können die Mittel, die aus dem Kohäsionsfonds den in Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 dargelegten Investitionsprioritäten zugewiesen werden, auf die Einhaltung der in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer ii, Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer ii dieses Artikels vorgeschriebenen Mindestanteile angerechnet werden. In diesem Fall wird der in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer ii dieses Artikels genannte Anteil auf 15 % erhöht. Gegebenenfalls werden diese Mittel anteilsmäßig den einzelnen Regionenkategorien nach ihrem relativen Bevölkerungsanteil an der Gesamtbevölkerung des betreffenden Mitgliedstaats zugewiesen.
Die Mitgliedstaaten müssen auf nationaler Ebene die folgenden Anforderungen an die thematische Konzentration einhalten: Entscheidet sich ein Mitgliedstaat…
Im Einklang mit den fondsspezifischen Regelungen konzentrieren die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung auf Interventionen, die in Bezug auf die Unionsstrategie…
die Anforderungen an die thematische Konzentration, einschließlich der Schwellenwerte für eine nachhaltige Stadtentwicklung gemäß dieser Verordnung oder den…
Der Anteil des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" in dem Mitgliedstaat, der den in Absatz 2 genannten Vorschlag macht, darf nicht weniger als 35 %…
Mindestens 80 % der für jede grenzüberschreitende Zusammenarbeit und für jedes transnationale Programm zugewiesenen EFRE-Mittel werden auf bis zu maximal vier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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