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Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage ihrer Bewertungen des Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und den ihnen zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten spezifische Maßnahmen zur Anpassung der Zahl der Fischereifahrzeuge der Union an die verfügbaren Ressourcen ergreifen. Die Bewertungen sollten gemäß den Leitlinien der Kommission vorgenommen und in einem Jahresbericht, der der Kommission übermittelt wird, dargelegt werden. Diese Berichte sollten veröffentlicht werden. Jeder Mitgliedstaat sollte die Maßnahmen und Instrumente auswählen können, mit denen er die übermäßige Fangkapazität verringern will.
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um die Fangkapazität ihrer Flotte unter Berücksichtigung der Entwicklungen und auf der Grundlage der besten…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, das Verzeichnis der förderfähigen Fischereierzeugnisse und deren Mengen sowie die entsprechenden…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwaltung der Pflicht zur Anlandung alles in ihren Kräften Stehende für die Verringerung unerwünschter…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter funktional damit verbundener…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter damit operativ verbundener…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter funktional mit ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.