Erwägungsgrund 32 32013R1380
Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter der Voraussetzung, dass die Ziele der höchstmöglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die fischereiliche Sterblichkeit nicht erhöht wird, sollte es für den Fall, dass eine Pflicht zur Anlandung einschließlich der Pflicht zur Dokumentierung der Fänge gilt, möglich sein, eine Erhöhung der diesbezüglichen Fangmöglichkeiten vorzusehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fische, die bisher zurückgeworfen wurden, nun angelandet werden.