Erwägungsgrund 26 32021R1139
Die Fischereikontrolle ist für die Durchführung der GFP von größter Bedeutung. Aus diesem Grund sollte im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung die Entwicklung und Durchführung einer Fischereikontrollregelung der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates aus dem EMFAF unterstützt werden. Bestimmte Verpflichtungen, die in jener Verordnung festgelegt sind, rechtfertigen eine spezifische Unterstützung aus dem EMFAF, nämlich vorgeschriebene Schiffsverfolgungssysteme und elektronische Meldesysteme, vorgeschriebene elektronische Fernüberwachungssysteme und vorgeschriebene kontinuierliche Messung und Aufzeichnung der Leistung von Antriebsmaschinen. Darüber hinaus könnten Investitionen der Mitgliedstaaten in Kontrollmittel auch für die Meeresüberwachung und die Zusammenarbeit bei Küstenwachfunktionen genutzt werden.