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Die mit invasiven gebietsfremden Arten verbundenen Risiken und Problematiken stellen eine grenzübergreifende Herausforderung dar, die die gesamte Union betrifft. Daher muss ein unionsweites Verbot erlassen werden, das die vorsätzliche oder fahrlässige Einbringung in die Union, die Reproduktion, die Aufzucht, den Transport, den Erwerb, den Verkauf, die Verwendung, den Tausch, die Haltung und die Freisetzung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung untersagt, damit ein frühzeitiges und konsequentes Vorgehen in der ganzen Union gewährleistet ist, das Verzerrungen des Binnenmarkts verhindert und dafür sorgt, dass die in einem Mitgliedstaat getroffenen Maßnahmen nicht durch Untätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zunichte gemacht werden.
Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich a) in das Gebiet der Union verbracht werden, auch nicht zur Durchfuhr unter…
Die Mitgliedstaaten sollten Bestimmungen über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beibehalten oder erlassen können, die strenger sind als…
Es kann vorkommen, dass gebietsfremde Arten, die noch nicht als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung anerkannt sind, in an die Union…
Da es sehr viele invasive gebietsfremde Arten gibt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Befassung mit der Untergruppe solcher Arten, die als von…
In die Unionsliste werden nur invasive gebietsfremde Arten aufgenommen, die alle nachstehenden Kriterien erfüllen: a) Sie sind nach vorliegenden…
Um wissenschaftliche Forschungstätigkeiten und Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen, müssen besondere Bestimmungen für invasive gebietsfremde Arten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.