Erwägungsgrund 12 32014R1221
Das wissenschaftliche Gutachten betreffend Sprotten in der Nordsee umfasst den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres, auch wenn die TAC für den Zeitraum von Januar bis Dezember festgelegt wird. Im neuesten wissenschaftlichen Gutachten für den Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2015 ist angegeben, dass die TAC deutlich angehoben werden können. Daher gibt es in der zweiten Jahreshälfte 2014 eine größere Verfügbarkeit von Sprotten als prognostiziert. Da dieser Bestand einer analytischen Abschätzung unterliegt und innerhalb sicherer biologischer Grenzen liegt, sind die Bedingungen für die Anwendung der Artikel 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96, die eine jahresübergreifende Quotenflexibilität erlauben, erfüllt und sollten zulässig sein, um es der Fischerei zu ermöglichen, die größere Verfügbarkeit von Sprotten so effizient wie möglich zu nutzen. Die Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.