Erwägungsgrund 7 32014R1221
In dem wissenschaftlichen Gutachten, das in Bezug auf den Fischereiaufwand für Dorschbestände in der Ostsee vom Internationalen Rat für Meeresforschung (im Folgenden „ICES“) vorgelegt wurde, ist angegeben, dass in den Fällen, in denen eine Pflicht zur Anlandung für einen spezifischen Bestand Anwendung findet, die Festlegung geringerer Aufwandsbeschränkungen nicht zur Verwirklichung der Ziele der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik beitragen würde. Daher ist es angebracht, die Aufwandbeschränkungen für Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 auf den Stand von 2014 festzusetzen. Die Festsetzung der Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 wird die Einführung der Pflicht zur Anlandung erleichtern und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 beitragen.