Erwägungsgrund 27 32014R0155
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung einer Kombination von Extrakten aus Paullinia cupana Kunth (guarana) und Camellia sinensis (L.) Kuntze (grüner Tee) im Hinblick auf die Reduzierung des Körpergewichts (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00590) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Hilft bei der Fettverbrennung“.