Erwägungsgrund 4 32014R0218
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Insbesondere enthält Anhang I der genannten Verordnung Bestimmungen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, auch die Besichtigung, und für die besonderen Gefahren bei Frischfleisch.