Erwägungsgrund 5 32014R0218
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 können amtliche Fachassistenten mit gewissen Einschränkungen den amtlichen Tierarzt bei den amtlichen Kontrollen unterstützen. Bei der Schlachttieruntersuchung und den Kontrollen zum Wohlbefinden der Tiere sollten amtliche Fachassistenten dem amtlichen Tierarzt bei der Vorauswahl von Tieren mit Anomalien helfen dürfen.