Erwägungsgrund 1 32014R0372
Im Zuge der Modernisierung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der ein Beitrag sowohl zur Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ als auch zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden soll, wurde die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 durch die Verordnung (EU) Nr. 734/2013 geändert, um die Wirksamkeit der Beihilfenkontrolle zu erhöhen. Ziel dieser Änderung war insbesondere, die Bearbeitung von Beschwerden durch die Kommission effizienter zu gestalten und die Befugnis der Kommission einzuführen, Informationen direkt bei den Marktteilnehmern einzuholen und Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente durchzuführen.