Verordnung (EU) Nr. 372/2014 der Kommission vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Kenntlichmachung und den Schutz vertraulicher Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32014R0372
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