Erwägungsgrund 6 32014R0372
Die Anforderungen, denen die Beteiligten genügen müssen, wenn sie Beschwerden einlegen, sollten mit keinem übermäßigen Aufwand verbunden sein, gleichzeitig jedoch gewährleisten, dass die Kommission alle Informationen erhält, die sie für die Einleitung einer Untersuchung der mutmaßlich rechtswidrigen oder missbräuchlich angewandten Beihilfen benötigt.