Erwägungsgrund 5 32014R0372
Um die Bearbeitung von Beschwerden effizienter zu gestalten und gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit zu verbessern, ist es zweckmäßig festzulegen, welche Informationen die Beschwerdeführer der Kommission übermitteln sollten. Damit sichergestellt ist, dass die Kommission alle relevanten Informationen über mutmaßlich rechtswidrige oder missbräuchlich angewandte Beihilfen erhält, müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 die Beteiligten ein Formular ausfüllen und alle darin vorgeschriebenen Informationen übermitteln. Das hierfür zu verwendende Formular sollte daher festgelegt werden.