Verordnung (EU) Nr. 372/2014 der Kommission vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Kenntlichmachung und den Schutz vertraulicher Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts dieser Änderungen müssen die Ereignisse festgelegt werden, die den Ausgangspunkt für die Berechnung der Fristen bei Auskunftsersuchen bestimmen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 an Dritte gerichtet werden.
Erwägungsgrund 2 32014R0372
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