Erwägungsgrund 20 32014R0043
Aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Juli 2013 enthält diese Verordnung Bestimmungen über die Fangmöglicheiten Kroatiens.
Aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Juli 2013 enthält diese Verordnung Bestimmungen über die Fangmöglicheiten Kroatiens.