Erwägungsgrund 26 32023R2844
In Bezug auf Komponenten des dezentralen IT-Systems, für welche die Union zuständig ist, sollte entsprechend den Sicherheitsanforderungen, die in der Verordnung (EU) 2022/850 festgelegt sind, die für die Verwaltung der Komponenten des Systems zuständige Stelle über ausreichende Ressourcen verfügen, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten.