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Im Rahmen der Handelspolitik der Union werden in einigen internationalen Übereinkünften in Bezug auf den Agrarteilbetrag, die Zusatzzölle für Zucker und Mehl und den Wertzoll Herabsetzungen oder das schrittweise Auslaufen der Einfuhrzölle für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gewährt. Es sollte möglich sein, diese Herabsetzungen unter Berücksichtigung der Agrarteilbeträge für den nichtpräferenziellen Handel festzusetzen.
Wenn eine von der Union im Einklang mit dem AEUV geschlossene oder vorläufig angewendete Übereinkunft so kann der Agrarteilbetrag, die Zusatzzölle für Zucker…
Die Herabsetzung oder des schrittweisen Auslaufens der Agrarteilbeträge oder der Zusatzzölle für Zucker und Mehl gemäß Artikel 10 Absatz 1 wird bestimmt nach
die notwendigen Elemente zur Berechnung des ermäßigten Agrarteilbetrags und der ermäßigten Zusatzzölle auf Zucker und Mehl sowie die Festlegung der…
Zur Umsetzung der internationalen Übereinkünfte, die eine Herabsetzung oder das schrittweise Auslaufen der Einfuhrzölle auf landwirtschaftliche…
Der Agrarteilbetrag der Einfuhrzölle sollte die Preisunterschiede bei den zur Herstellung der betreffenden landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse…
Im Rahmen bestimmter internationaler Übereinkünfte kann die Union Einfuhrzölle und die für Ausfuhren zu zahlenden Beträge auf den vollständigen oder teilweisen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.