Erwägungsgrund 10 32014R0510
Aufgrund der Verflechtung der Märkte für Eieralbumin und Milchalbumin und dem Markt für Eier sollte es möglich sein, die Vorlage einer Einfuhrlizenz für Einfuhren von Eieralbumin und Milchalbumin zu verlangen, und die Regelungen für die aktive Veredelung von Eieralbumin und Milchalbumin auszusetzen, wenn der Unionsmarkt für diese Produkte bzw. für Eier durch den aktiven Veredelungsverkehr von Eieralbumin oder Milchalbumin gestört wird oder gestört zu werden droht. Es sollte möglich sein, die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Eieralbumin und Milchalbumin und deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen einer Lizenz an gewisse Auflagen in Bezug auf deren Ursprung, Herkunft, Echtheit und Qualitätsmerkmale zu binden.