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Die Kommission zahlt auf der Grundlage des geltenden Finanzplans, der jährlichen Rechnungslegung für das nationale Programm im jeweiligen Haushaltsjahr und des entsprechenden Beschlusses über den Rechnungsabschluss den Jahressaldo.
In die jährliche Rechnungslegung gehen die von der zuständigen Behörde im Haushaltsjahr getätigten Zahlungen ein, die ordnungsgemäß den Kontrollen nach Artikel 27 unterzogen wurden, einschließlich der Zahlungen, die sich auf technische Hilfe beziehen.
In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgt die Zahlung des Jahressaldos spätestens sechs Monate, nachdem die Kommission die in Artikel 44 Absatz 1 und Artikel 54 genannten Informationen und Unterlagen für anforderungsgemäß erklärt hat und der letzte Jahressaldo abgerechnet wurde.
Der Teil des Saldos aus der Ausführung eines Haushaltsjahrs, der aus der Ausführung der Mittel zur Deckung der gemeinsamen operativen Kosten einer bestimmten…
den Gesamtbetrag der von der Kommission im Geschäftsjahr getätigten Zahlungen, der die von der Kommission gemäß Artikel 21 und Artikel 40 Absatz 1 gezahlten…
Der Saldo jedes Haushaltsjahres wird, je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder einen Fehlbetrag handelt, als Einnahmen oder in Form von Mitteln für…
Können zu erstattende Beträge nicht vollständig von den an die Fazilität zu entrichtenden Beiträgen abgezogen werden, so wird der Saldo aus der Ausführung der…
Nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Unterlagen zahlt die Kommission auf der Grundlage des geltenden Finanzplans, der letzten jährlichen Rechnungslegung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.