Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der allgemeinen Bestimmungen für die Aufhebung von Mittelbindungen zu gewährleisten, sollte im Einzelnen geregelt werden, wie die Fristen für die Aufhebungen festgesetzt und wie die entsprechenden Beträge berechnet werden.
Erwägungsgrund 38 32014R0514Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen