Erwägungsgrund 40 32014R0514
Um für eine umfassende Verbreitung von Informationen über finanzielle Unterstützung durch die Union im Bereich Inneres zu sorgen und um potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, sollten auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung ausführliche Bestimmungen über Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erlassen und bestimmte technische Aspekte derartiger Maßnahmen geregelt werden; jeder Mitgliedstaat sollte zumindest eine Website oder ein Internetportal zur Bereitstellung der notwendigen Informationen einrichten. Die Mitgliedstaaten sollten direktere Formen von Kommunikationskampagnen durchführen, um die potenziellen Begünstigten angemessen zu unterrichten, unter anderem durch die Organisation regelmäßiger öffentlicher Veranstaltungen, sogenannter Informationstage und Schulungen.