Erwägungsgrund 2 32014R0747
Am 30. Juli 2004 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1556 (2004) verabschiedet, um gegen Sudan ein Waffenembargo zu verhängen. Am 29. März 2005 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1591 (2005) verabschiedet, um bestimmte restriktive Maßnahme gegen Personen zu verhängen, die den Friedensprozess behindern, eine Bedrohung für die Stabilität in Darfur und der Region darstellen, das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechtsnormen verletzen oder sonstige Gräueltaten begehen, gegen das Waffenembargo verstoßen oder für bestimmte militärische Angriffsflüge in und über der Region Darfur verantwortlich sind.