Erwägungsgrund 6 32014R0747
Am 10. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/450/CFSP angenommen, um die Maßnahmen in Bezug auf Sudan abzutrennen und in einen eigenen Rechtsakt aufzunehmen.
Am 10. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/450/CFSP angenommen, um die Maßnahmen in Bezug auf Sudan abzutrennen und in einen eigenen Rechtsakt aufzunehmen.