Erwägungsgrund 5 32014R0747
Am 18. Juli 2011 hat der Rat den Beschluss 2001/423/GASP angenommen, mit dem der Geltungsbereich des Waffenembargos auf Südsudan ausgeweitet wurde.
Am 18. Juli 2011 hat der Rat den Beschluss 2001/423/GASP angenommen, mit dem der Geltungsbereich des Waffenembargos auf Südsudan ausgeweitet wurde.