Erwägungsgrund 3 32014R0747
Am 30. Mai 2005 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2005/411/GASP angenommen, um die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/31/GASP verhängten Maßnahmen und die Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1591 (2005) in einem einzigen Rechtsakt zusammenzuführen.