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Unbeschadet des Ausgangs des Schiedsverfahrens sollte es einem Mitgliedstaat jederzeit möglich sein, zuzusagen, die finanzielle Verantwortung für den Fall zu übernehmen, dass ein Ausgleich zu zahlen ist. In einem solchen Fall sollten der Mitgliedstaat und die Kommission Vereinbarungen über die periodische Begleichung von Kosten sowie die Zahlung eines etwaigen Ausgleichs treffen können. Diese Zusage gilt jedoch nicht als Anerkennung der streitigen Forderung durch den Mitgliedstaat. Die Kommission sollte in diesem Fall einen Beschluss erlassen können, mit dem der Mitgliedstaat aufgefordert wird, für derartige Kosten Vorsorge zu treffen. Falls das Schiedsgericht Kostenentscheidungen zugunsten der Union fällt, sollte die Kommission sicherstellen, dass dem betroffenen Mitgliedstaat bereits geleistete Vorauszahlungen unverzüglich zurückerstattet werden.
Die Kommission kann einen Beschluss erlassen, mit dem sie den betroffenen Mitgliedstaat verpflichtet, Vorauszahlungen an den Haushalt der Union für absehbare…
Ein Schiedskläger, zu dessen Gunsten ein abschließender Schiedsspruch auf der Grundlage einer Übereinkunft ergangen ist, kann die Kommission auffordern, die aus…
Tritt die Union als Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit auf, in der einem Mitgliedstaat die etwaige finanzielle Verantwortung ganz oder teilweise zufallen…
Erging ein Schiedsspruch zu Ungunsten der Union, so sollten die auferlegten Zahlungen unverzüglich geleistet werden. Die Kommission sollte Vorkehrungen für…
Sofern die Union als Rechtssubjekt, das Rechtspersönlichkeit besitzt, für die vorgenommene Behandlung völkerrechtlich verantwortlich ist, wird nach dem…
In einigen Fällen kann es angebracht sein, einen Vergleich anzustreben, um kostspielige und unnötige Schiedsverfahren zu vermeiden. Es ist geboten, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.