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In einigen Fällen kann es angebracht sein, einen Vergleich anzustreben, um kostspielige und unnötige Schiedsverfahren zu vermeiden. Es ist geboten, ein Verfahren zum Abschluss solcher Vergleiche festzulegen. Dieses Verfahren sollte die Kommission in die Lage versetzen, einen Streit, bei dem es um die finanzielle Verantwortung der Union geht, gemäß dem Prüfverfahren im Wege eines Vergleichs beizulegen, falls dies im Interesse der Union liegt. Betrifft die Streitsache auch eine von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung, so sollte die Union einen Streit nur dann im Wege eines Vergleichs beilegen können, wenn der Vergleich keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen für den betroffenen Mitgliedstaat hat. In diesen Fällen ist es angebracht, dass die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat eng zusammenarbeiten und Konsultationen führen. Es sollte dem Mitgliedstaat unbenommen sein, den Streit jederzeit im Wege eines Vergleichs beizulegen, sofern er die uneingeschränkte finanzielle Verantwortung übernimmt und sofern der Vergleich mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Ist die Union gemäß Artikel 9 Absatz 2 Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit, bei der die finanzielle Verantwortung ausschließlich der Union zufällt, und…
Vereinbaren die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat, die Streitigkeit im Wege eines Vergleichs beizulegen, so bemüht sich der betroffene Mitgliedstaat,…
Ist die Union Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit, die ausschließlich eine von einem Mitgliedstaat vorgenommene Behandlung betrifft, so kann der betroffene…
Vertritt die Kommission die Auffassung, dass ein Vergleich zur Beilegung einer Streitigkeit über eine ausschließlich von der Union vorgenommene Behandlung im…
Das Beratungsverfahren sollte für den Erlass von Beschlüssen angewendet werden, nach denen die Union gemäß Artikel 9 Absatz 2 als Schiedsbeklagte auftreten…
Unbeschadet des Ausgangs des Schiedsverfahrens sollte es einem Mitgliedstaat jederzeit möglich sein, zuzusagen, die finanzielle Verantwortung für den Fall zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.