Erwägungsgrund 12 32014R0957
Deshalb sollten Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahingehend geändert werden, dass Montansäureester (E 912) von der Unionsliste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden, da ihr Verbleib auf der Liste aufgrund fehlender jüngerer wissenschaftlicher Belege nicht mehr zu rechtfertigen ist.