Erwägungsgrund 5 32014R0957
Zu diesem Zweck ist in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 ist die Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe, ausgenommen Farbstoffe und Süßungsmittel, bis zum 31. Dezember 2018 durchzuführen. Bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe, darunter auch Montansäureester (E 912), haben jedoch Vorrang und sollten früher bewertet werden.