Erwägungsgrund 17 32015R1041
Nachdem DSM Nutritional Products und Kemin Foods einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatten, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthielt, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung einer Kombination von Lutein und Zeaxanthin im Hinblick auf eine bessere Sicht bei hellen Lichtbedingungen (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00875) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Lutein in Kombination mit Zeaxanthin fördert den Erhalt der klaren und kontrastreichen Sicht bei hellen Lichtbedingungen.“