Erwägungsgrund 8 32015R1041
Am 5. Mai 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass aufgrund der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen der Einnahme von Olivenblatt-Wasserextrakt und einer gesteigerten Glukosetoleranz nachgewiesen werden kann. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.