Erwägungsgrund 9 32015R1041
Nachdem Naturex SA einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthielt, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung von Pacran® im Hinblick auf den Schutz vor bakteriellen Erregern in den unteren Harnwegen (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00889) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Pacran® hilft, die Anhaftung von E. coli mit P-Fimbrien an den Zellen der Harnwege zu verhindern.“