Erwägungsgrund 24 32015R1588
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die Veröffentlichung dieser Zusammenfassungen ist notwendig, um die Transparenz der von den Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen zu gewährleisten. Angesichts der Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikationsmittel bildet die Veröffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission eine schnelle und wirksame Methode, die den Beteiligten gegenüber mehr Transparenz gewährleistet. Deshalb sollte die Veröffentlichung auf der Website der Kommission vorgesehen werden.