Erwägungsgrund 7 32015R1588
Die Kommission sollte ermächtigt werden zu erklären, dass Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (im Folgenden „KMU“), Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen, Umweltschutzbeihilfen, Beschäftigungs- und Ausbildungsbeihilfen sowie Beihilfen, die mit der von der Kommission für jeden Mitgliedstaat zur Gewährung von Regionalbeihilfen genehmigten Fördergebietskarte im Einklang stehen, unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und nicht der Anmeldungsverpflichtung unterliegen.