Erwägungsgrund 7 32015R1775
Zur Erleichterung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 und ihrer Ausnahmeregelungen sollte die Kommission die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden, einschließlich der Zollbehörden, über die Vorschriften der genannten Verordnung und die Regelungen unterrichten, nach denen Robbenerzeugnisse aus einer Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, in Verkehr gebracht werden dürfen.