Erwägungsgrund 8 32015R1775
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 getroffen haben. Auf der Grundlage dieser Berichte sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009, einschließlich der Auswirkungen auf die sozioökonomische Entwicklung der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften, berichten.