Erwägungsgrund 8 32015R2072
In Anbetracht der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten ist es zum Schutz der Laichgründe von Dorsch in der westlichen Ostsee angezeigt, die Fangmöglichkeiten außerhalb der Laichzeiten (15. Februar bis 31. März 2016, und somit nicht im Monat April, wie zuvor geregelt) festzusetzen. Dieser Ansatz bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten trägt zu einer positiven Bestandsentwicklung und somit zur Verwirklichung der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegten Ziele der GFP bei.