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Die Amtszeit der Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 10 des Beschlusses 2005/681/JI eingesetzten Verwaltungsrats der EPA endet am 1. Juli 2016.
Der auf der Grundlage von Artikel 10 des Beschlusses 2005/681/JI eingesetzte Verwaltungsrat erfüllt im Zeitraum zwischen dem 24. Dezember 2015 und dem 1. Juli 2016 folgende Aufgaben:
Er nimmt die Aufgaben des Verwaltungsrats gemäß Artikel 9 dieser Verordnung wahr.
Er bereitet den Erlass der Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Bezug auf die EPA-Dokumente gemäß Artikel 28 der vorliegenden Verordnung, und in Bezug auf die Verpflichtung zur Zurückhaltung und Verschwiegenheit vor.
Er arbeitet alle für die Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Instrumente aus.
Er überprüft die internen Vorschriften und Maßnahmen, die er auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI erlassen hat, damit der nach Artikel 8 der vorliegenden Verordnung eingesetzte Verwaltungsrat einen Beschluss nach Artikel 41 dieser Verordnung fassen kann.
Der auf der Grundlage von Artikel 37 des Beschlusses 2009/371/JI eingesetzte Verwaltungsrat erfüllt im Zeitraum vom 13. Juni 2016 bis zum 1. Mai 2017 folgende…
Die Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 eingesetzten Verwaltungsrats bleiben im Amt und nehmen die in Artikel 5 der…
Die Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 errichteten Verwaltungsrats bleiben im Amt und nehmen die in Artikel 5 der…
Die Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 errichteten Verwaltungsrats bleiben im Amt und nehmen die in Artikel 5 der…
Die Mitglieder und der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, die auf der Grundlage der Artikel 13 bzw. 14 der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.