Art. 41 32015R2219
Aufrechterhaltung der vom auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI eingesetzten Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen
Die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen bleiben auch nach dem 1. Juli 2016 in Kraft, sofern der Verwaltungsrat im Zuge der Anwendung dieser Verordnung nichts anderes beschließt.