Erwägungsgrund 11 32015R2422
Dem ausgewogenen Geschlechterverhältnis innerhalb des Gerichts kommt hohe Bedeutung zu. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die teilweisen Neubesetzungen in diesem Gericht so organisiert werden, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten nach und nach beginnen, bei derselben teilweisen Neubesetzung zwei Richter zu vorzuschlagen, wobei folglich das Ziel ist, unter Beachtung der in den Verträgen vorgesehenen Bedingungen und Verfahren eine Frau und einen Mann zu wählen.