Erwägungsgrund 9 32015R2422
Im September 2016 sollten auf den bereits angekündigten legislativen Antrag des Gerichtshofs die Zuständigkeit für erstinstanzliche Entscheidungen über dienstrechtliche Streitsachen der Europäischen Union und die sieben Stellen der Richter des Gerichts für den öffentlichen Dienst dem Gericht übertragen werden. In diesem Antrag werden die Modalitäten der Übernahme der sieben Richterstellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst, seines Personals und seiner Ressourcen berücksichtigt.