Erwägungsgrund 1 32015R0752
Die Verordnung (EG) Nr. 140/2008 des Rates ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 140/2008 des Rates ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung zu kodifizieren.