Art. 14 32015R0752
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 140/2008 wird aufgehoben.Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Die Verordnung (EG) Nr. 140/2008 wird aufgehoben.Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.