Erwägungsgrund 2 32015R0752
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (im Folgenden „SAA“) ist am 15. Oktober 2007 unterzeichnet worden und am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.