Erwägungsgrund 3 32015R0802
Seit dem 4. April 2013 wurden diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse jedoch in die Position 2707 eingereiht, so dass für sie keine Zollbefreiung mehr galt.
Seit dem 4. April 2013 wurden diese Schweröle und ähnliche Erzeugnisse jedoch in die Position 2707 eingereiht, so dass für sie keine Zollbefreiung mehr galt.