Erwägungsgrund 7 32015R0802
Um einer solchen rückwirkenden Aussetzung von autonomen Zollsätzen Wirksamkeit zu verleihen, sollte auch die Rückwirkung der entsprechenden Bewilligung einer besonderen Verwendung gemäß Artikel 294 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 bis zum 4. April 2013 verlängert werden, —